Lohnbuchhaltung
Besonders bei der Lohnbuchhaltung ist umfangreiches und aktuelles Wissen gefragt. Wir stellen Ihnen unser Know-how gerne zur Verfügung.
mehr... denn nur durch eine individuelle Beratung können wir unser gemeinsames Anliegen realisieren – Steueroptimierung, zugeschnitten auf Ihre ganz persönlichen Verhältnisse.
Kontaktieren Sie uns jetztAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Unser ganz spezielles Plus für Sie: Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Woran Sie erinnert werden möchten, können Sie selbst bestimmen. Wählen Sie dafür einfach die gewünschten Fälligkeiten aus. Dann erhalten Sie kurz vor den jeweiligen Terminen eine Erinnerungs-E-Mail.
Ausgabe März 2021
Die Kostenübernahme für Covid-19-Tests durch den Arbeitgeber stellt keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug bzw. Arbeitslohn dar.
Seit 2019 werden Erträge aus im Regelfall thesaurierenden Investmentfonds mit einer sogenannten Vorabpauschale belastet (vgl. § 16 Absatz 1 Nr. 2 Investmentsteuergesetz/InvStG).
Erhalten Arbeitnehmer an Arbeitstagen oder auch während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten von ihrem Arbeitgeber, müssen die Mahlzeiten dem laufenden Arbeitslohn als Sachbezug hinzugerechnet werden.
Durch die permanente Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter sind wir immer auf dem neuesten Stand der Dinge und können so beste Beratung unserer Mandanten garantieren. Wir sind auf der Suche nach engagierten Mitarbeitern, die mit uns gemeinsam unsere Mandanten optimal betreuen und am Erfolg teilhaben wollen.
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.